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Mittlerweile sollte es hinlänglich bekannt sein: Ein WLAN muss
durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vor unbefugten Zugriffen geschützt werden! Trotzdem zeigen aktuelle Studien, dass
noch immer ein erschreckend hoher prozentualer Anteil der
Drahtlosnetzwerke vollkommen „offen“, also ungeschützt betrieben wird.
Bei einem ebenso hohen Teil wird die mittlerweile veraltete und unsichere WEP-Verschlüsselung eingesetzt. Selbst die erste Generation der WPA-Verschlüsselung kann nicht mehr als hinreichend sicher betrachtet werden! Auf der sicheren Seite sind Sie momentan nur mit WPA2 und AES-Verschlüsselung.
„Wir haben doch keine wichtigen oder geheimen Daten auf dem Rechner.“ – dies ist eine der häufigsten Antworten auf die Frage, wieso sich der Betroffene nie wirklich um die WLAN-Sicherheit bemüht habe. Bei dieser Argumentation werden allerdings zwei äußerst wichtige Punkte übersehen:
Es geht nicht ausschließlich um „Hacker-Angriffe“ mit dem Ziel, Daten (bzw. Dateien) vom PC des Opfers zu stehlen. Bei einem komplett offenen oder schlecht geschützten WLAN besteht für
Bei einem ebenso hohen Teil wird die mittlerweile veraltete und unsichere WEP-Verschlüsselung eingesetzt. Selbst die erste Generation der WPA-Verschlüsselung kann nicht mehr als hinreichend sicher betrachtet werden! Auf der sicheren Seite sind Sie momentan nur mit WPA2 und AES-Verschlüsselung.
„Wir haben doch keine wichtigen oder geheimen Daten auf dem Rechner.“ – dies ist eine der häufigsten Antworten auf die Frage, wieso sich der Betroffene nie wirklich um die WLAN-Sicherheit bemüht habe. Bei dieser Argumentation werden allerdings zwei äußerst wichtige Punkte übersehen:
Es geht nicht ausschließlich um „Hacker-Angriffe“ mit dem Ziel, Daten (bzw. Dateien) vom PC des Opfers zu stehlen. Bei einem komplett offenen oder schlecht geschützten WLAN besteht für
einen Eindringling die Möglichkeit, heimlich Ihren Internet-Anschluss zu nutzen und z.B. für diverse illegale Tätigkeiten zu
missbrauchen. Dabei wird stets Ihre öffentliche IP-Adresse übertragen, anhand der sich im Fall einer strafrechtlichen Verfolgung
der Anschlussinhaber ermitteln lässt. Die Damen und Herren der
entsprechenden Behörden stehen dann zunächst bei Ihnen vor
der Tür und bringen Sie in Erklärungsnot!
Auch wenn die Rechtslage in solchen Fällen möglicherweise noch nicht abschließend geklärt ist: Sie sind bei diversen Gesetzesverstößen erster Ansprechpartner – falsche Verdächtigungen, Ärger und Stress sind vorprogrammiert!
Abgesehen davon kann ein Angreifer in einem unsicheren WLAN sämtlichen Datenverkehr mitschneiden und so z.B. Zugangsdaten für Websites, die den Login-Vorgang nicht per SSL („HTTPS“) verschlüsseln, abgreifen.
Sie sind nicht sicher, ob Ihr WLAN ausreichend gegen unbefugte Zugriffe geschützt ist? Gerne helfen wir Ihnen weiter – sprechen Sie uns an! Kontakt
Auch wenn die Rechtslage in solchen Fällen möglicherweise noch nicht abschließend geklärt ist: Sie sind bei diversen Gesetzesverstößen erster Ansprechpartner – falsche Verdächtigungen, Ärger und Stress sind vorprogrammiert!
Abgesehen davon kann ein Angreifer in einem unsicheren WLAN sämtlichen Datenverkehr mitschneiden und so z.B. Zugangsdaten für Websites, die den Login-Vorgang nicht per SSL („HTTPS“) verschlüsseln, abgreifen.
Sie sind nicht sicher, ob Ihr WLAN ausreichend gegen unbefugte Zugriffe geschützt ist? Gerne helfen wir Ihnen weiter – sprechen Sie uns an! Kontakt